Wer bezahlt eigentlich was?

Anfallende Kosten sind transparent gegliedert. Die Pflege- und Personenbeförderungskosten können ab Pflegegrad 2 direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Unterkunfts- und Verpflegungskosten über den Entlastungsbeitrag (§45b SBG XI), unabhängig vom Pflegegrad abzurechnen. 

Unsere Tagesgäste entscheiden selbst, ob sie die Leistungen der Tagespflege einmal oder mehrmals in der Woche in Ansprach nehmen möchten. In Abhängigkeit des Pflegegrades sowie der Inanspruchnahme des Entlastungsbeitrages fällt der Eigenanteil meist sehr gering aus oder entfällt vollständig. Wir beraten Sie gerne und entlasten Sie von Antrags- und Abrechnungsformalitäten.

Kostentransparenz

Die Kosten der Tagespflege sind sehr transparent gestaltet und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Kostenanteil für die Pflege
  • Unterkunft & Verpflegung
  • Eigenanteil der Investitionskosten
  • Fahrtkosten bei Inanspruchnahme

Wir sind immer für Sie da

Lassen Sie sich beraten!

Gute Pflege beginnt bereits mit einer umfassenden Beratung. Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden und wissen, wie wichtig eine ausführliche und individuelle Planung für eine optimale Versorgung ist. Unser Ziel ist Ihr Anspruch auf ein optimales Ergebnis. Was können wir für Sie tun?

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