Auszeit für pflegende Angehörige

Die Pflege von Pflegebedürftigen durch Angehörige kann sehr anstrengend und zeitintensiv sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegende Angehörige sich daher stunden-, tages-, oder wochenweise durch einen professionellen Pflegedienst vertreten lassen. Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Sozialgesetzbuch geregelt, wobei die Pflegekasse nachgewiesene Kosten übernimmt. 

Wir von MareCura wissen um die Belastungen, welche mit einer intensiven und verantwortungsvollen Pflege im häuslichen Bereich einhergehen. 

Optimal mit Ihnen abgestimmt übernehmen wir die pflegerischen Aufgaben im Bereich Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft. Wir helfen, wenn es darum geht Beruf, Familie und Pflege miteinander zu vereinbaren.

Voraussetzungen

Das Sozialgesetzbuch XI regelt in §39 die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Mögliche Gründe können Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung der Hauptpflegeperson sein. 

  • Ab Pflegegrad 2 möglich
  • Bis zu 6 Wochen im Jahr
  • Antragstellung rückwirkend möglich
  • Zu pflegende Person muss bereits mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung versorgt worden sein
  • Unterbrechungen sind möglich

Wir sind immer für Sie da

Lassen Sie sich beraten!

Gute Pflege beginnt bereits mit einer umfassenden Beratung. Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden und wissen, wie wichtig eine ausführliche und individuelle Planung für eine optimale Versorgung ist. Unser Ziel ist Ihr Anspruch auf ein optimales Ergebnis. Was können wir für Sie tun?

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