Leistungsübersicht

Unsere Leistungen
in der Übersicht

Wir im Detail

Unternehmensfilm

Sie wollen mehr über unsere Tätigkeiten erfahren? In unserem Unternehmensfilm erhalten Sie einige Einblicke in unser Team und unsere Versorgungsleistungen. Ob im ambulanten Einsatz oder der Tagespflege, wir versorgen unsere Kunden individuell nach ihren Wünschen und Bedürfnissen. Aber schauen Sie doch selbst hinein.

5

Jahre

Seit 2017 im Dienst der Pflege unterwegs

3

Stützpunkte

In und um Mölln immer ganz in Ihrer Nähe

400

+

Versorgte Kunden

Seit unserer Gründung haben wir mehr als 400 Kunden versorgt

Wir sind immer für Sie da

Lassen Sie sich beraten!

Gute Pflege beginnt bereits mit einer umfassenden Beratung. Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden und wissen, wie wichtig eine ausführliche und individuelle Planung für eine optimale Versorgung ist. Unser Ziel ist Ihr Anspruch auf ein optimales Ergebnis. Was können wir für Sie tun?

04542 / 6530

info@marecura.de

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News

Neuigkeiten

Wir sind immer Bewegung.

Wir sind überzeugt davon, dass sich gute Pflegequalität nur schwer in Noten messen lässt. Als Bestätigung unserer Qualität legen wir großen Wert auf…

Seit April 2018 ist MareCura Teil des Netzwerkes Palliative Care im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V. Als Ambulanter Pflegedienst leisten wir mit einem…

Die MareCura Ambulante Pflege GmbH, 2017 als Start-Up gegründet, konnte im November 2022 ihr fünfjähriges Bestehen feiern. Allerhand Grund zur Freude…

Mit Beginn der neuen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/mann, bietet MareCura interessierten Schulabsolventen, Quereinsteigern oder…

Am 24. Juni 2023 bietet MareCura interessierten Senioren und Angehörigen von Pflegebedürftigen einen Probetag in der Tagespflege an. Probetage sind…

Mehr als nur irgendein Job in der Pflege!

Sie möchten sich verändern und haben Interesse an einer Mitarbeit im Team von MareCura? Dann schauen Sie sich doch einmal unser aktuelles Jobangebot an. Wir sind ein engagiertes und motiviertes Pflegeteam mit unterschiedlicher Berufserfahrung aber gemeinsamer Freunde am Job!

Mehr erfahren

Häufige Fragen schnell beantwortet

FAQ

Wie schnell kann mir geholfen werden?

Die kürzeste Antwort: SOFORT. Rufen Sie uns einfach an, wir besprechen die Punkte, bei denen wir Ihnen behilflich sein können und schon beginnen wir mit unserer Arbeit.

Sind Sie immer erreichbar?

JA! Für allgemeine Fragen stehen wir Ihnen innerhalb der Bürosprechzeiten (Montag – Freitag 8.30 – 15.00 Uhr) unter Telefon 04542/6530 zur Seite.

Für DRINGENDE Notfälle haben wir eine 24-h-Erreichbarkeit einer Pflegekraft  eingerichtet

Welche Vorteile bietet die Pflege zu Hause?

In der ambulanten Pflege stehen die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Patienten im Mittelpunkt. Der Alltag wird abhängig vom jeweiligen Leistungsbedarf möglichst individuell und flexibel gestaltet und die Förderung der Selbstständigkeit spielt eine wichtige Rolle. Ziel unserer Arbeit ist ein möglichst eigenständiges und angenehmes Leben im liebgewonnenen häuslichen Umfeld.

Kann man die Uhrzeiten der Einsätze selbst bestimmen?

Bei der Festlegung der Einsatzzeiten passen wir uns so weit als möglich Ihren Wünschen an. Daher wird diese Frage bei der Neuplanung einer Pflege in jedem Fall angesprochen. Sollte ihre Wunschzeit nicht sofort realisierbar sein, so bemühen wir uns, ihren Vorstellungen so schnell wie möglich nachzukommen.

Sind die vereinbarten Leistungen des Pflegedienstes veränderbar?

Ja. Selbstverständlich orientieren sich die Leistungen des Pflegedienstes an der Pflegebedürftigkeit und dem Pflegezustand, der sich natürlich ändern kann. Die Leistungen werden dann nach vorheriger Absprache umgehend geändert.

Wie ist das Pflegepersonal qualifiziert?

Für jede Pflegeleistung gibt es eine vertraglich festgelegte Mindestqualifizierung, die wir ohne Ausnahme einhalten, meistens aber übertreffen.
Bei MareCura sind im Pflegebereich folgende Berufsgruppen beschäftigt: Erfahrende Krankenschwestern & Altenpflegerinnen ( Fachkräfte ) sowie (qualifizierte) Pflegehelfer/innen.

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Dafür ist bei der zuständigen Pflegekasse eine Pflegebegutachtung beantragen. Nach Eingang des Antrags kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) zu Ihnen bzw. zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nach Hause. Der Gutachter spricht dann eine Empfehlung aus, die finale Entscheidung über den Pflegegrad trifft allerdings die Pflegekasse. Einen Bescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 25 Tagen ab Antragstellung. 

Wie erfolgt die Abrechnung der Behandlungspflege?

Unter die Behandlungspflege fallen alle Leistungen rund um die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen wie Blutzuckermessung, die Gabe von Medikamenten oder die Wundversorgung. Diese Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen nehmen wir dann direkt mit der Krankenkasse vor.

Wie und wo beantrage ich Hilfsmittel?

Benötigte Hilfsmittel, z.B. Rollator, Rollstuhl, Pflegebett etc. müssen Sie von Ihrem Hausarzt rezeptieren lassen und dann zu Ihrer Krankenkasse schicken. Diese genehmigt dann das benötigte Hilfsmittel und gibt es an das Sanitätshaus weiter. Das Sanitätshaus liefert Ihnen das gewünschte Hilfsmittel nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause. Im Monat stehen Ihnen …. für diverse Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen usw. zu. Auch hier stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.

Erhält man als Pflegebedürftiger Pflegegeld, auch wenn man einen Pflegedienst hat?

Unter Umständen ja. Das hängt davon ab, in welchem Umfang der Pflegedienst tätig ist. Wenn die Leistungen des Pflegedienstes (die sogenannten Sachleistungen) unter der Budget-Grenze der jeweiligen Pflegegrades liegen, erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld (die sogenannte Kombinationsleistung).

Hierbei findet eine prozentuale Aufteilung statt. Rechnet der Pflegedienst z.B. 80% der maximalen Sachleistung ab, so erhält der Pflegebedürftige noch 20 % der maximalen Geldleistung.

Während das reine Pflegegeld immer zu Beginn des Monats für den Folgemonat überwiesen wird, erhält man das anteilige Pflegegeld erst, nachdem der Pflegedienst nach Ablauf des Monats mit der Pflegekasse abgerechnet hat.

Ab wann kann ich Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege beantragen?

Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen ab einem Pflegegrad 2, die bereits seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden.

Die Leistungsübernahme ist durch unseren ambulanten Pflegedienst möglich. Alternativ können Sie teilstationäre Angebote wie die Tages- und Nachtpflege nutzen.

Die dadurch entstehenden Kosten sind erstattungsfähig bis zu einem Gesamtbetrag von 1612 €. Der Maximalbetrag kann durch Leistungen aus der Kurzzeitpflege um weitere 806 Euro erhöht werden. Die Abrechnung ist dabei sowohl tage- als auch stundenweise möglich.

Wird das Geld nicht ausgeschöpft, verfällt es zum 31.12. eines Jahres.

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